Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

nach ArbeitnehmerInnenSchutzGesetz (ASchG)

Mit der per 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle zum ASchG sind alle Betriebe in Österreich verpflichtet, neben den für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln.

Den Hintergrund bildete wohl die starke Zunahme psychischer Erkrankungen als Ursache für Krankenstände und Berufsunfähigkeitspensionen. Noch dazu dauert ein Krankenstand mit diesem Hintergrund meist länger als zB bei einer Infektionskrankheit.
Aber auch andere Erkrankungen, wie zB Herz-Kreislauferkrankungen, erhöhte Infektanfälligkeit, oder nach neueren Erkenntnissen selbst Rückenprobleme, hängen oft mit psychischen Belastungen zusammen.

Basis für die Reglung der Evaluierung psychischer Belastungen bildet einerseits das ASchG, andererseits die Teile 1 bis 3 der ÖNORM EN ISO 10075.

Ablauf der Evaluierung

Evaluierung

Belastungen Der Belastungsbegriff ist in der zugrundeliegenden ISO-Norm anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird. Belastungen sind hier an Situationen (Arbeitsbedingungen) gebunden und gehen von diesen aus; es sind nicht die Auswirkungen auf Personen gemeint. (Die Auswirkungen...
Verantwortlich für die Durchführung ist der Arbeitgeber, zuständig für die Kontrolle der Evaluierung und ob sie ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ist das Arbeitsinspektoriat. ArbeitspsychologInnen werden im Gesetz als besonders geeignet für die Durchführung erwähnt, aber Sie müssen mit der...
Zur Messung dürfen nur Verfahren angewendet werden, die tatsächlich Belastungen und nicht Beanspruchungen messen alle vier Dimensionen abdecken standardisiert und qualitätsgeprüft sind, also die testtheoretische Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität erfüllen. Zur...

Weiterführende Informationen:

Arbeitsinspektion

eval.at 

Fazit

Man kann die Evaluierung psychischer Belastungen als lästige Pflichtübung betrachten, die es mit so wenig Aufwand als möglich abzuwickeln gilt; vielleicht steht der Betrieb ja im Moment auch ganz anderen Herausforderungen gegenüber, die dringlicher zu bewältigen sind.

Oder Sie sehen die Evaluierung als Möglichkeit, Verbesserungspotential im Betrieb aufzuzeigen und mittels verbesserter Arbeitsbedingungen gesündere und motiviertere Mitarbeiter zu erhalten, die dadurch auch leistungsfähiger sind - was schlussendlich wieder dem Betrieb zu Gute kommt.

Dass es sich bei letzterer Herangehensweise meist um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess handelt, an dem dran zu bleiben gilt, haben mir viele erfolgreiche Unternehmer schon bestätigt.