Evaluierung: Inhalte und Begriffsklärung

Belastungen

Der Belastungsbegriff ist in der zugrundeliegenden ISO-Norm anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird.
Belastungen sind hier an Situationen (Arbeitsbedingungen) gebunden und gehen von diesen aus; es sind nicht die Auswirkungen auf Personen gemeint.
(Die Auswirkungen von Belastungen auf Personen werden in dieser arbeitwissenschaftlichen Diktion als Beanspruchung bezeichnet, schädigende Auswirkungen wären dann Fehlbeanspruchungen.)

Das ist ein erster, sehr wichtiger Punkt: Es geht bei der Evaluierung psychischer Belastungen nicht darum, festzustellen, wie mental fit, gestresst oder ausgebrannt die Mitarbeiter sind: Es geht darum, zu schauen, wie die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im Betrieb gestaltet sind, unabhängig davon, wer diesen Arbeitsplatz einnimmt.

Das hat einen großen Vorteil für die Unternehmen: Gut gestaltete Arbeitsbedingungen bleiben ihnen erhalten, auch wenn die Mitarbeiter wechseln.

Dimensionen

Folgende Themenfelder müssen evaluiert werden:

  1. Arbeitsumgebung:
    Hier geht es um äußerliche Gegebenheiten wie zB Licht, Lärm, Temperatur; aber auch Platz(bedarf) und Bewegungsfreiheit; Themen mit starkem Bezug zur Egonomie.
  1. Aufgabenanforderungen und Tätigkeit:
    Themen können zB Handlungs- und Gestaltungsspielraum sein, Kontrolle und Verantwortung, Lernerfordernisse u.ä.

  2. Sozial- und Organisationsklima:
    An diesen Punkt wird beim Thema "psychische Belastungen" meist als erstes gedacht; es geht um das Verhältnis zwischen KollegInnen und Vorgesetzten.

  3. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation:
    Darunter fallen zB Klarheit von Zuständigkeiten, Informationsfluss, Unterbrechungen u.v.m.

Arbeitsplätze

Weiters sind alle Arbeitsplätze zu evaluieren. Das bedeutet aber nicht, dass jeder einzelne Mitarbeiter befragt werden muss, sondern alle unterschiedlichen Tätigkeiten/Arbeitsbereiche erfasst werden müssen. Gleiche oder gleichartige Tätigkeiten können zusammengefasst werden.