Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

nach ArbeitnehmerInnenSchutzGesetz (ASchG)

Mit der per 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle zum ASchG sind alle Betriebe in Österreich verpflichtet, neben den für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln.

Den Hintergrund bildete wohl die starke Zunahme psychischer Erkrankungen als Ursache für Krankenstände und Berufsunfähigkeitspensionen. Noch dazu dauert ein Krankenstand mit diesem Hintergrund meist länger als zB bei einer Infektionskrankheit.
Aber auch andere Erkrankungen, wie zB Herz-Kreislauferkrankungen, erhöhte Infektanfälligkeit, oder nach neueren Erkenntnissen selbst Rückenprobleme, hängen oft mit psychischen Belastungen zusammen.

Basis für die Reglung der Evaluierung psychischer Belastungen bildet einerseits das ASchG, andererseits die Teile 1 bis 3 der ÖNORM EN ISO 10075.

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Fazit

Man kann die Evaluierung psychischer Belastungen als lästige Pflichtübung betrachten, die es mit so wenig Aufwand als möglich abzuwickeln gilt; vielleicht sieht sich der Betrieb ja im Moment ganz anderen Herausforderungen gegenüber, die gerade wichtiger sind.

Oder man sieht die Evaluierung als Möglichkeit, Verbesserungspotential im Betrieb aufzuzeigen, um über verbesserte Arbeitsbedingungen gesündere und motiviertere Mitarbeiter zu erhalten, die leistungsfähiger sind, was schlussendlich wiederum dem Betrieb zu Gute kommt.

Dass es sich bei letzterer Herangehensweise meist ohnehin um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess handelt, an dem dran zu bleiben gilt, haben mir viele erfolgreiche Unternehmer schon bestätigt.

Weiterführende Informationen:

Arbeitsinspektion

eval.at