Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
nach ArbeitnehmerInnenSchutzGesetz (ASchG)
Mit der per 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle zum ASchG sind alle Betriebe in Österreich verpflichtet, neben den für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln.
Den Hintergrund bildete wohl die starke Zunahme psychischer Erkrankungen als Ursache für Krankenstände und Berufsunfähigkeitspensionen. Noch dazu dauert ein Krankenstand mit diesem Hintergrund meist länger als zB bei einer Infektionskrankheit.
Aber auch andere Erkrankungen, wie zB Herz-Kreislauferkrankungen, erhöhte Infektanfälligkeit, oder nach neueren Erkenntnissen selbst Rückenprobleme, hängen oft mit psychischen Belastungen zusammen.
Basis für die Reglung der Evaluierung psychischer Belastungen bildet einerseits das ASchG, andererseits die Teile 1 bis 3 der ÖNORM EN ISO 10075.
Ablauf der Evaluierung
Evaluierung
Fazit
Man kann die Evaluierung psychischer Belastungen als lästige Pflichtübung betrachten, die es mit so wenig Aufwand als möglich abzuwickeln gilt; vielleicht steht der Betrieb ja im Moment auch ganz anderen Herausforderungen gegenüber, die dringlicher zu bewältigen sind.
Oder Sie sehen die Evaluierung als Möglichkeit, Verbesserungspotential im Betrieb aufzuzeigen und mittels verbesserter Arbeitsbedingungen gesündere und motiviertere Mitarbeiter zu erhalten, die dadurch auch leistungsfähiger sind - was schlussendlich wieder dem Betrieb zu Gute kommt.
Dass es sich bei letzterer Herangehensweise meist um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess handelt, an dem dran zu bleiben gilt, haben mir viele erfolgreiche Unternehmer schon bestätigt.