nach ArbeitnehmerInnenSchutzGesetz (ASchG)
Mit der per 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle zum ASchG sind alle Betriebe in Österreich verpflichtet, neben den für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln.
Den Hintergrund bildete wohl die starke Zunahme psychischer Erkrankungen als Ursache für Krankenstände und Berufsunfähigkeitspensionen. Noch dazu dauert ein Krankenstand mit diesem Hintergrund meist länger als zB bei einer Infektionskrankheit.
Aber auch andere Erkrankungen, wie zB Herz-Kreislauferkrankungen, erhöhte Infektanfälligkeit, oder nach neueren Erkenntnissen selbst Rückenprobleme, hängen oft mit psychischen Belastungen zusammen.
Basis für die Reglung der Evaluierung psychischer Belastungen bildet einerseits das ASchG, andererseits die Teile 1 bis 3 der ÖNORM EN ISO 10075.